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EU - Führerschein jetzt mit 16 Klassen
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A: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 cm³ oder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; gegebenenfalls beschränkt auf 25 kW als Stufenführerschein. |
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A1: Krafträder der Klasse A bis 125 ccm³ und bis zu 11 kW (Leichtkrafträder); für 16-17 Jährige und 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit. |
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B: Kfz bis 3,5t und 9 Sitzen, auch mit Anhänger bis 750 kg, oder wenn das zul. Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und das zul. Gewicht des Zuges 3,5t nicht übersteigt. |
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BE: Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die als Gespann nicht unter B fallen. | |
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C: Kraftfahrzeuge über 7,5t, auch mit Anhänger bis 750 kg. |
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CE: Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg. |
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C1: Kraftfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5t, auch mit Anhänger bis 750 kg. |
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C1E: Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse C1 und Anhänger über 750 kg, sofern das Gewicht des Anhängers nicht höher als das Leergewicht des Zugfahrzeugs ist und die Kombination 12t nicht überschreitet. |
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D: Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, auch mit Anhänger bis 750 kg. |
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DE: Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse D und Anhänger über 750 kg. |
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D1: Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und maximal 16 Fahrgastplätzen, auch mit Anhänger bis 750 kg. |
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D1E: Zugfahrzeug der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg, sofern das Gesamtgewicht des Anhängers nicht höher als das Leergewicht des Zugfahrzeugs ist und die Kombination 12t nicht überschreitet. |
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M: Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ und eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten. |
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L: Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis25 km/h, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhänger bis 25 km/h. |
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S: Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Miniautos und Quads) bis 50 cm³ Hubraum bzw. 4 kW, Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h, Leergewicht maximal 350 kg (ohne Batterien bei E-Autos). |
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T: Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h, auch mit Anhängern.
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Alle hier gemachten Angaben sind ohne Gewährleistung!
Stand 01-2005