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EU - Führerschein jetzt mit 16 Klassen

A: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 cm³ oder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; gegebenenfalls beschränkt auf 25 kW als Stufenführerschein.

 

A1: Krafträder der Klasse A bis 125 ccm³ und bis zu 11 kW (Leichtkrafträder); für 16-17 Jährige und 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.

B: Kfz bis 3,5t und 9 Sitzen, auch mit Anhänger bis 750 kg, oder wenn das zul. Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und das zul.  Gewicht des Zuges 3,5t nicht übersteigt.

  BE: Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die als Gespann nicht unter B fallen.

C: Kraftfahrzeuge über 7,5t, auch mit Anhänger bis 750 kg.

 

CE: Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg.

C1: Kraftfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5t, auch mit Anhänger bis 750 kg.

 

C1E: Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse C1 und Anhänger über 750 kg, sofern das Gewicht des Anhängers nicht höher als das Leergewicht des Zugfahrzeugs ist und die Kombination 12t nicht überschreitet.

D: Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, auch mit Anhänger bis 750 kg.

 

DE: Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse D und Anhänger über 750 kg.

D1: Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und maximal 16 Fahrgastplätzen, auch mit Anhänger bis 750 kg.

 

D1E: Zugfahrzeug der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg, sofern das Gesamtgewicht des Anhängers nicht höher als das Leergewicht des Zugfahrzeugs ist und die Kombination 12t nicht überschreitet.

M: Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ und eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten.

 

L: Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis25 km/h, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhänger bis 25 km/h.

S: Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Miniautos und Quads) bis 50 cm³ Hubraum bzw. 4 kW, Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h, Leergewicht maximal 350 kg (ohne Batterien bei E-Autos).

 

 

T: Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h, auch mit Anhängern.

 

Alle hier gemachten Angaben sind ohne Gewährleistung!
Stand 01-2005