Das Vereinslogo des Opel-Club Mainhattan e.V.  

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Die Satzung des Opelclub-Mainhattan e.V.

Stand 03. Mai 2003

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen Opel-Club-Mainhattan e.V. und hat seinen Sitz in Frankfurt am Main.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 2 Zweck des Vereins

 

 

 

 

1. Der Verein dient der Pflege und Förderung der Kameradschaft sowie gemeinsame Unternehmungen in Europa, Förderung der Rücksichtsnahme und Sicherheit im Straßenverkehr.

2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

3. Mittel des Vereins dürfen nur für Vereinszwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 3 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

 

§ 4 Vorstand

 

 

 

 

 

 

 

1. Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, einem Kassenwart und einem Schriftführer.

2. Die Vorstandsmitglieder müssen dem Verein als Vereinsmitglieder angehören. Eine Doppelfunktion von Ehepaaren im Vorstand ist nicht möglich!

3. Aufgaben des Vorstands sind die Führung des Vereins, die Ausführung von Vereinsbeschlüssen, die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Einberufung der Miedglieder- und Jahreshauptversammlung.

4. Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden, in dessen Abwesenheit die Stimme des 2. Vorsitzenden.

5. Der Vorstand wird in der jährlich stattfindenden Jahreshauptversammlung auf die Dauer von einem Jahr gewählt.

6. Der Vorstand kann Verpflichtungen für den Verein nur mit Beschränkung auf das Vereinsvermögen eingehen. Seine Vollmacht ist insoweit ausdrücklich begrenzt.

 

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