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Die Satzung des Opelclub-Mainhattan e.V.

Stand 03. Mai 2003

§11 Mitgliederversammlung / außerordentliche Mitgliederversammlung / Jahreshauptversammlung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung findet im Turnus von 2 Wochen statt.

2. Die Mitgliederversammlung kann in einem Vereinshaus oder Gaststätte stattfinden. Die Mitgliederversammlung ist durch die anwesenden Vereinsmitglieder beschlussfähig.

3. Die Wahl/Beschlussfassung erfolgt nach § 8 Abs. 5 und 6.

2. Außerordentliche Mitgliederversammlung

1. Außerordentliche Mitgliederversammlungen können vom Vorstand einberufen werden, wenn es das Interesse des Vereins erfordert (§ 36 BGB).

2. Eine Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung aus dem Kreis der Vereinsmitglieder muss mindestens 1/10 aller Vereinsmitglieder unter schriftlicher Angabe des Grundes dem Vorstand vorgelegt werden (§ 37 Abs. 1 BGB).

3. Die Anberaumung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung auf Antrag von Vereinsmitgliedern muss Spätestens 4 Wochen nach Zugang des Ersuchens an den Vorstand erfolgen, ansonsten tritt § 37 Abs. 2 BGB in Kraft.

4. Die Wahl/Beschlussfassung erfolgt nach § 8 Abs. 5 und 6.

3. Jahreshauptversammlung

1. Eine Jahreshauptversammlung wird vom Vorstand mindestens einmal im Jahr einberufen.

2. Die Wahl/Beschlussfassung erfolgt nach § 8 Abs. 5 und 6.

3. Die Aufgaben der Jahreshauptversammlung sind:

a. Begrüßung durch den 1. oder 2. Vorsitzenden

b. Feststellung der Beschlussfähigkeit

c. Tätigkeitsbericht des Vorstandes

d. Kassenbericht des Kassierers

e. Bericht des Kassenprüfers

f. Entlastung des Vorstandes

g. Rücktritt des Vorstandes

h. Wahl eines neuen Vorstandes

i. Beschlussfassung über die Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühr

j. Beschlüsse über Anträge und Satzungsänderungen

 

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