Das Vereinslogo des Opel-Club Mainhattan e.V.  

Hier bekommt Ihr angezeigt, wie alles begann.   Hier stellt sich der Opel-Club Mainhattan e.V. vor   Hier bekommt Ihr zur Startseite zurück  

Zurück zum §12 der Satzung

 

Die Satzung des Opelclub-Mainhattan e.V.

Stand 03. Mai 2003

§ 13 Kündigung der Vereinsmitgliedschaft

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei Ausscheiden eines Mitgliedes wird der Verein von den verbliebenen Vereinsmitgliedern fortgesetzt.

Alle noch offen stehenden Verbindlichkeiten muss das Vereinsmitglied bis zum Datum der Austrittserklärung/Kündigung ausgeglichen haben.

Der Autoaufkleber "Opel Club Mainhattan e.V." (§ 10 Abs. 5) ist bei der Kündigung zu entfernen.

1. Kündigung durch das Vereinsmitglied

a. Eine Austrittserklärung muss schriftlich an den Vorstand erfolgen.

b. Ein Vordruck kann vom Verein zur Verfügung gestellt werden.

c. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 14 Tage zum Monatsende.

2. Kündigung durch den Verein

Eine Ausschließung aus dem Verein erfolgt nach Anhörung der Vereinsmitglieder durch den Vorstand.

Gründe hierfür können sein:

a. Das Mitglied ist mit der Beitragszahlung für 3 Monate im Rückstand, trotz erfolgter Erinnerung, 1. und 2. Mahnung.

b. Das Mitglied hat in grober Weise gegen die Vereinsinteressen verstoßen.

c. Mehrfaches unentschuldigtes Fehlen bei den Mitgliederversammlungen.

d. Kein Erscheinen bei der Jahreshauptversammlung (keine schriftliche Mitteilung an den Vorstand).

e. Das Autofahren ohne gültige Fahrerlaubnis.

3. Einspruch gegen eine Kündigung

1. Das gekündigte Vereinsmitglied kann innerhalb von 2 Wochen (Datum des Poststempels des Kündigungsschreibens) gegen die Kündigung schriftlich an den Vorstand Einspruch (mit Begründung) einlegen.

2. Auf der nächsten Mitgliederversammlung muss der Vorstand die Meinung der Mitglieder einholen und diese in seiner Entscheidung berücksichtigen. Über den Einspruch entscheidet erneut nur der Vorstand.

 

Weiter zum §14 - §16 der Satzung