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Die Satzung des Opelclub-Mainhattan e.V.

Stand 03. Mai 2003

§ 9 Satzungsänderung / Änderung des Vorstandes

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Änderung der Satzung

1. Eine Satzungsänderung kann nur auf einer Jahreshauptversammlung oder durch die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung erfolgen.

2. Die Wahl/Beschlussfassung erfolgt nach § 8 Abs. 5 und 6.

3. Die Einreichung der Satzungsänderung muss innerhalb von 4 Wochen nach der Beschlussfassung beim zuständigen Vereinsregister erfolgen.

2. Änderung des Vorstandes

1. Eine Änderung des Vorstandes kann nur auf einer Jahreshauptversammlung oder durch die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung erfolgen.

2. Wird eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, so muss einer der folgenden Gründe für eine Änderung des Vorstandes vorliegen:

a. Es wird ein Antrag von mindestens 1/3 aller Vereinsmitglieder auf Abwahl eines/mehrerer Vorstandsmitgliedes/der oder des gesamten Vorstandes gestellt.

b. Ein oder mehrere Vorstandsmitglied/der hat/haben sein/ihr Amt als Vorstandsmitglied niedergelegt.

c. Ein oder mehrere Vorstandsmitglied/der hat/haben ihre Vereinsmitgliedschaft gekündigt.

d. Ein oder mehrere Vorstandsmitglied/der ist/sind verstorben.

3. Die Wahl/Beschlussfassung erfolgt nach § 8 Abs. 5 und 6.

4. Die Einreichung der Änderung des Vorstandes muss innerhalb von 4 Wochen nach der Beschlussfassung beim zuständigen Vereinsregister erfolgen.

 

§ 10 Mitgliedschaft

 

 

 

 

 

 

 

1. Mitglied kann jede Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Wer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, hat diese dem Antrag auf Mitgliedschaft als Kopie beizufügen. Wird eine gültige Fahrerlaubnis zu einem späteren Zeitpunkt erworben, so ist diese als Kopie nachzureichen.

2. Nach Abgabe des Antrags auf Mitgliedschaft beginnt eine Probezeit von 3 Monaten. In dieser zeit sollte das angehende Mitglied möglichst viele Mitgliederversammlungen und Vereinsaktivitäten besuchen. Nach Ablauf der Probezeit entscheidet der Vorstand nach Anhörung der Vereinsmitglieder über die Aufnahme in den Verein.

3. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Vereinszwecke zu erhalten und zu fördern.

4. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererblich. Die Ausübung der Mitgliedsrechte kann nicht einem anderen überlassen werden (§ 38 BGB).

5. Dem neu eingetretenen Mitglied wird vom Verein ein "Opel Club Mainhattan e.V." Autoaufkleber kostenlos zur Verfügung gestellt. Weitere Autoaufkleber können gegen ein Unkostenbetrag (Einkaufpreis des Vereins) zur Verfügung gestellt werden. Jeder Autoaufkleber verbleibt jedoch im Eigentum des Vereins.

 

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